Zulässige Maßabweichungen
Zulässige Maßabweichungen
Die größten zulässigen Maßabweichungen vom Nennmaß für Schnittholz sind in den Folgenden Tabellen angegeben:
Die größten zulässigen Maßabweichungen für Sägeraues Schnittholz |
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Dimension |
Maßabweichung |
Stärke und Breite ≤ 100 mm |
- 1,0 … + 3,0 mm |
Stärke und Breite ≥ 100 mm |
- 2,0 … + 4,0 mm |
Länge, wenn nach Länge sortiert |
- 25 … + 50 mm |
Länge, wenn auf Maß geschnitten |
± 2,0 mm |
Die größten zulässigen Maßabweichungen für zugeschnittenes Holz |
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Dimension |
Maßabweichung |
Stärke und Breite ≤ 100 mm |
± 1,0 mm |
Stärke und Breite ≥ 100 mm |
± 1,5 mm |
Länge, wenn nach Länge sortiert |
- 25 … + 50 mm |
Länge, wenn auf Maß geschnitten |
± 2,0 mm |
Die größten zulässigen Maßabweichungen für gehobeltes Schnittholz |
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Dimension |
Maßabweichung |
Stärke ≤ 20 mm |
± 0,5 mm |
Stärke ≥ 20 mm1 |
± 1,0 mm |
Breite ≤ 100 mm |
± 1,0 mm |
Breite ≥ 100 mm |
± 1,5 mm |
Länge, wenn nach Länge sortiert |
- 25 … + 50 mm |
Länge, wenn auf Maß geschnitten |
± 2,0 mm |
1) Für Bodenbretter ist die zulässige Maßabweichung der Breite immer ± 0,5 mm |
Der Durchschnitt der tatsächlichen Stärke und Breite einer Schnittholzlieferung darf jedoch nicht unter dem Nennmaß liegen. In der Klasse VII werden größere Maßabweichungen zugelassen, als oben angegeben ist.